Ruhewald
Unter einem Ruhewald versteht man einen Friedhof mit Urnenbelegungsplätzen unter Bäumen. Es dürfen hier ausnahmslos nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden.
Beisetzungen
Beisetzungen im Ruhewald bleiben den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitestgehend überlassen; allerdings muss bei der Beisetzung ein Bestattungsunternehmen anwesend sein, um einen geordneten und würdigen Ablauf der Beisetzung zu gewährleisten.
Grabpflege
Der Ruhewald ist ein naturnah bewirtschafteter Wald. Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist nicht erforderlich; die Natur übernimmt die Pflege.
Grabschmuck
Im Ruhewald ist kein Grabschmuck zugelassen. Allein die natürliche Umgebung bildet den Grabschmuck.
Lage
Der Ruhewald befindet sich im Gewann Teichelwald zwischen Vogteistraße, Weltenschwanner Straße und Fronwaldstraße auf einer Höhenlage von 596 m – 611 m. Der Ruhewald ist von der Ortsmitte Zavelstein ca. 800 m entfernt.
Nutzungsberechtigung
Im Ruhewald kann beigesetzt werden, wer
- zum Todeszeitpunkt bzw. bei Vertragsabschluss in einer zu den Landkreisen Calw, Böblingen, Tübingen, Freudenstadt, Rastatt, Karlsruhe und Enzkreis gehörenden Gemeinde oder in den Stadtkreisen Pforzheim, Karlsruhe und Baden-Baden seinen Hauptwohnsitz hatte oder hat oder
- mindestens 10 Jahre lang seinen Hauptwohnsitz in Bad Teinach-Zavelstein hatte oder
- in Bad Teinach-Zavelstein geboren wurde oder
- mit einem Bürger der Stadt Bad Teinach-Zavelstein bis zum 2. Grad Haupt- oder Seitenlinie verwandt gewesen ist oder verwandt ist.
Nutzungszeit
Urnenbelegungsplätze können an einem Einzelbelegungsbaum mit einer Ruhezeit von 20 Jahren bzw. an einem Wahlbelegungsbäumen sowie Familien- und Freundschaftsbäumen mit einer Nutzungszeit von 40 oder 60 Jahren erworben werden.
Parkplätze
Parkplätze stehen in der Vogteistraße, Weltenschwanner Straße und in der Fronwaldstraße beim Sportgelände zur Verfügung.
Preise/ Entgelte
- für die Beisetzung einer Urne 400,00 €
ein Zuschlag für die Beisetzungen an Samstagen jeweils zzgl. der gültigen gesetzlichen MwSt. 25 % - für die Überlassung eines Urnengrabplatzes an einem Einzelbelegungsbaum 600,00 €
- für die Verleihung eines Nutzungsrechtes an einem Urnengrabplatz an einem Wahlbelegungsbaum 850,00 €
- für die Verleihung eines Nutzungsrechtes an einem Familien- und Freundschaftsbaum 7.000,00 €
- für die Umschreibung oder Stornierung von Nutzungsberechtigten, je 100,00 €
Urnenbelegungsplätze
Urnenbelegungsplätze können an Einzelbelegungsbäumen (Erwerb nur bei einem Todesfall möglich - Platz wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen) für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren erworben werden, die Einzelbelegungsbäume sind mit einem grünen Band gekennzeichnet. An einem Wahlbelegungsbaum besteht die Möglichkeit ein Nutzungsrecht für einen oder mehrere Urnengrabplätze (bis zu 12) über einen Zeitraum von 40 Jahren zu erwerben. Beim Erwerb eines Familien- und Freundschaftsbaumes wird das Nutzungsrecht für einen Zeitraum von 60 Jahren verliehen. Dort erhält der Nutzungsberechtigte dann das Nutzungsrecht für sämtliche Urnenbelegungsplätze an diesem Baum. Wahlbelegungsbäume sowie Familien- und Freundschaftsbäume sind mit einem blauen Band gekennzeichnet.