Die Ruhebäume in der Übersicht
Buche, Douglasie, Kiefer, Tanne oder doch lieber eine Eiche? Sie haben die Wahl. Einzelbelegungsbäume sind gekennzeichnet durch ein grünes Band. Wahlbelegungsbäume oder Familien- und Freundschaftsbäume sind gekennzeichnet durch ein blaues Band. An einem Belegungsbaum können bis zu 12 Grabplätze mit einem Stammabstand in der Regel von 2,50 m ausgewiesen werden. Ruhewald-Bäume werden mit forstlichem Sachverstand ausgewählt. Sie werden zum natürlichen Grabmal und dienen Angehörigen als Ort des Gedenkens und Erinnerns.
Einzelbelegungsbäume
An einem Einzelbelegungsbaum erwerben Sie eine Einzelruhestätte mit einer Ruhezeit von 20 Jahren. Einzelbelegungsbäume sind mit einem grünen Band gekennzeichnet. Hier werden die Bestattungsplätze erst im Todesfall von der Ruhewaldverwaltung zugewiesen.
- Die Einzelruhestätte entspricht dem Urnenreihengrab im klassischen Friedhof.
- Der Urnenbelegungsplatz hat eine Laufzeit (= Ruhezeit) von 20 Jahren, die nicht verlängert werden kann.
- Die Einzelbelegungsbäume sind über die komplette Ruhewaldfläche gleichmäßig verteilt.
- Die Bestattung an einem Einzelbelegungsbaum erfolgt in fortlaufender Reihenfolge, in der Regel beginnend von 1:00 Uhr an.
Wahlbelegungsbäume
An einem Wahlbelegungsbaum können Interessenten Nutzungsrechte für sich und andere Personen erwerben. Der Interessent erhält auf Antrag bis zu 12 Belegungsplätze rund um einen Wahlbelegungsbaum. Noch freie Wahlbelegungsbäume sind im Ruhewald mit einem blauen Band gekennzeichnet.
- Die Ruhestätte an einem Wahlbelegungsbaum entspricht dem Urnenwahlgrab im klassischen Friedhof.
- An ihm können ein oder mehrere Belegungsplätze auf die Dauer von zunächst 40 Jahren erworben werden.
- Die Ruhezeit im Einzelnen beträgt aber auch hier 20 Jahre.
- An einem Wahlbelegungsbaum können, im Gegensatz zum konventionellen Friedhof, die Urnenbelegungsplätze schon zu Lebzeiten erworben werden. Der Erwerber kann dann also zum Erwerbszeitpunkt bereits das Belegungsnutzungsentgelt sowie auch das Bestattungsentgelt komplett auf der Grundlage der zum Erwerbszeitpunkt geltenden Entgelte ablösen. Vorausgesetzt die Restlaufzeit von 20 Jahren ist noch gegeben, würden dann im konkreten Beisetzungsfall keinerlei Geldleistungen mehr anfallen.
Familien- und Freundschaftsbäume
An einem Familien- und Freundschaftsbäume erwirbt der Nutzungsberechtigte für einen Zeitraum von 60 Jahren das Nutzungsrecht aller Urnengrabplätze an diesem Baum. Noch freie Familien- und Freundschaftsbäume sind im Ruhewald mit einem blauen Band gekennzeichnet.
- Hier wird der komplette Baum mit bis zu 12 Belegungsplätzen auf die Dauer von zunächst 60 Jahren erworben.
- Die Ruhezeit im Einzelnen beträgt aber auch hier 20 Jahre.
- An einem Familien- und Freundschaftsbaum können, im Gegensatz zum konventionellen Friedhof, die Urnenbelegungsplätze schon zu Lebzeiten erworben werden. Der Erwerber kann dann also zum Erwerbszeitpunkt bereits das Belegungsnutzungsentgelt sowie auch das Bestattungsentgelt komplett auf der Grundlage der zum Erwerbszeitpunkt geltenden Entgelte ablösen. Vorausgesetzt die Restlaufzeit von 20 Jahren ist noch gegeben, würden dann im konkreten Beisetzungsfall keinerlei Geldleistungen mehr anfallen.