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Verarbeitungsunternehmen
Ruhewald Bad Teinach-Zavelstein
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Informationen rund um den Ruhewald

Der Ruhewald befindet sich im Gewann Teichelwald zwischen Vogteistraße, Weltenschwanner Straße und Fronwaldstraße auf einer Höhenlage von 596 m – 611 m. Der Ruhewald ist von der Ortsmitte Zavelstein ca. 800 m entfernt. Parkplätze stehen in der Vogteistraße, Weltenschwanner Straße und in der Fronwaldstraße beim Sportgelände zur Verfügung. 

Bereits zu Lebzeiten kann die spätere Ruhestätte im Ruhewald an den Wurzeln eines Baums ausgewählt werden. Im Trauerfall müssen die Angehörigen hierüber keine Entscheidung mehr treffen, sondern finden alles wohlgeordnet vor – das ist oft eine große Erleichterung. Unter einem Ruhewald versteht man einen Friedhof mit Urnenbelegungsplätzen unter Bäumen. Es dürfen hier ausnahmslos nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden.

Für eine Beisetzung werden 440,00 Euro erhobenan Samstagen wird zusätzlich ein Zuschlag von 25 % berechnet (zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer). Hierzu kommt das Grabnutzungsentgelt, dessen Höhe noch erläutert wird. Anonyme Bestattungen werden im Ruhewald nicht vorgenommen. Beisetzungen im Ruhewald bleiben den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitestgehend überlassen; allerdings muss bei der Beisetzung ein Bestattungsunternehmen anwesend sein, um einen geordneten und würdigen Ablauf der Beisetzung zu gewährleisten. 

Der Ruhewald ist ein naturnah bewirtschafteter Wald. Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist nicht erforderlich; die Natur übernimmt die Pflege. Es ist kein Grabschmuck zugelassen. Allein die natürliche Umgebung bildet den Grabschmuck. Eine besondere Ausgestaltung der Belegungsstätten durch Einfriedung, Grabmale und Bepflanzung ist also nicht möglich. Am zentralen Verabschiedungsplatz ist eine Ablagemöglichkeit für Blumen, Gestecke u. ä. geschaffen, die in der Regel einmal in der Woche abgeräumt wird. 

Im Ruhewald kann beigesetzt werden, wer:

  • zum Todeszeitpunkt bzw. bei Vertragsabschluss in einer zu den Landkreisen Calw, Böblingen, Tübingen, Freudenstadt, Rastatt, Karlsruhe und Enzkreis gehörenden Gemeinde oder in den Stadtkreisen Pforzheim, Karlsruhe und Baden-Baden seinen Hauptwohnsitz hatte oder hat oder
  • mindestens 10 Jahre lang seinen Hauptwohnsitz in Bad Teinach-Zavelstein hatte oder 
  • in Bad Teinach-Zavelstein geboren wurde oder
  • mit einem Bürger der Stadt Bad Teinach-Zavelstein bis zum 2. Grad Haupt- oder Seitenlinie verwandt gewesen ist oder verwandt ist.

Urnenbelegungsstätten

Urnenbelegungsstätten können nur an ausgewiesenen Belegungsbäumen angelegt werden. Die Belegungsbäume werden unterschieden in 

An einem Belegungsbaum sind bis zu 12 Belegungen möglich. Urnenbelegungsplätze an Einzelbelegungsbäumen werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist die Person, die in dem mit der Stadt abzuschließenden Vertrag bezeichnet ist. Für die Überlassung eines Urnengrabplatzes an einem Einzelbelegungsbaum werden 660,00 Euro erhoben. Das Nutzungsrecht für einen Urnengrabplatz an einem Wahlbelegungsbaum wird für einen Zeitraum von 40 Jahren verliehen. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die vom Nutzungsinhaber benannten Personen, die in dem mit der Stadt abzuschließenden Vertrag bezeichnet sind. Das Nutzungsrecht entsteht mit Vertragsabschluss. Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit von 20 Jahren die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist.

Der Nutzungsinhaber soll in dem mit der Stadt abzuschließenden Vertrag für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Für die Verleihung eines Nutzungsrechtes an einem Urnengrabplatz an einem Wahlbelegungsbaum werden 940,00 Euro erhoben. Das Nutzungsrecht an einem Familien- und Feundschaftsbaum wird für einen Zeitraum von 60 Jahren verliehen. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die vom Nutzungsinhaber benannten Personen, die in dem mit der Stadt abzuschließenden Vertrag bezeichnet sind.

Das Nutzungsrecht entsteht mit Vertragsabschluss. Während der Nutzungszeit darf eine Beisetzung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit  von 20 Jahren die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. Der Nutzungsinhaber soll in dem mit der Stadt abzuschließenden Vertrag für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Für die Verleihung eines Nutzungsrechtes an einem Familien- und Freundschaftsbaum werden für den Baum 7.700,00 Euro erhoben. Für die Umschreibung oder Stornierung von Nutzungsberechtigten  werden jeweils 110,00 Euro erhoben. Der Ruhewald ist ein naturnah bewirtschafteter Wald. Die forstliche Bewirtschaftung erfolgt, wie bisher, im Rahmen der geltenden Bestimmungen unter umfassender Rücksichtnahme auf die Belegungsbäume. Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist nicht zulässig. Die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter darf Pflegeeingriffe an den Belegungsbäumen durchführen, wenn diese aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht oder der Erhaltung unumgänglich geboten sind. Pflegeeingriffe durch Angehörige von Verstorbenen oder nicht von der Stadt beauftragten Dritten sind nicht zulässig. Ein Ruhewald-Baum ist für die Lebenden ein Ort des Gedenkens, für die Verstorbenen ein Ort ewiger Ruhe. Doch Ruhe und Gedenken erfordern auch Sicherheit. Alle Bäume des Ruhewaldes werden eingemessen und mit einer Baumnummer versehen. Sobald Sie sich für Ihren Baum entschieden haben, erhalten Sie einen entsprechenden Vertrag. Zugleich wird Ihr Nutzungsrecht in ein Baumregister eingetragen, das bei der Ruhewaldverwaltung hinterlegt ist.  

Beisetzungsentgelte sind Nettobeträge, auf die zzgl. die gültige gesetzliche MwSt. erhoben wird.